Berlin,
Wünschen Sie sich eine Bestattung auf dem Friedhof, im Wald oder auf See? Wenn Sie kein Risiko eingehen wollen, sollten Sie das schon vor Ihrem Tod festhalten. Schließlich sind heute so viele Bestattungsarten möglich, dass man nichts dem Zufall überlassen sollte. Aus diesem Grund schreiben immer mehr Menschen in ihr Testament, wie sie bestattet werden möchten.
Auf den ersten Blick scheint das eine gute Idee zu sein: In einem Testament sind Ihre letzten Wünsche rechtssicher festgehalten. Aber was die wenigsten wissen: Das Testament ist nicht der beste Ort, um Wünsche für die eigene Bestattung festzuhalten. Im Gegenteil – es ist sogar der schlechteste Ort!
Nach Ihrem Tod kann es mehrere Wochen dauern, bis das Testament eröffnet wird. Öffentliche Testamente werden beim Amtsgericht verwahrt und erst herausgegeben, wenn das Standesamt die Nachricht von Ihrem Tod weiterleitet. Ein privates Testament kann sogar verloren gehen oder zerstört werden. In jedem Fall dauert es sehr lange, bis es offiziell eröffnet wird. Bis dahin ist es längst zu spät.
Strenge gesetzliche Fristen sorgen in Deutschland dafür, dass Verstorbene spätestens nach 10 Tagen bestattet oder eingeäschert werden. Wenn das erstmal geschehen ist, können Ihre Wünsche nicht mehr berücksichtigt werden! Was auch immer Sie im Testament verfügt haben, ist dann leider wirkungslos.
Kann man wichtige Wünsche überhaupt noch absichern, wenn das Testament ungeeignet ist? Top-Juristen wissen darauf eine Antwort: Ja, das ist möglich. Der einzig sichere Weg ist eine Bestattungsverfügung, und zwar in Kombination mit einem Vorsorgevertrag vom Bestatter.
Eine Bestattungsverfügung ist rechtlich bindend. Sie können darin in allen Einzelheiten festlegen, wo und wie Sie später bestattet werden möchten – alles, was Ihnen wichtig ist, kommt ins Dokument. Zusätzlich sollten Sie außerdem einen Vorsorgevertrag abschließen. Darin verpflichten Sie nämlich den Bestatter, Ihre Wünsche im Todesfall genauso umzusetzen, wie es in der Verfügung steht. Vertrag und Verfügung sind zusammen genommen wasserdicht.
Ein weiterer Vorteil: Mit einem Vorsorgevertrag können Sie Ihre Wünsche auch finanziell absichern. Ihre Verfügung ist nämlich nur dann juristisch bindend, wenn genügend Geld vorhanden ist, um die gewünschte Bestattung zu bezahlen. Das bundesweit tätige Bestattungsunternehmen NOVEMBER bietet zum Beispiel eine maßgeschneiderte Lösung mit Treuhandkonto.
Bei NOVEMBER hinterlegen Sie die Vorsorgesumme in bequemen Raten auf einem Treuhandkonto. Dort liegt das Geld sicher bis zu Ihrem Tod und wird dann erst für die Bestattung ausgezahlt. Auf diese Weise ist alles in trockenen Tüchern: Der Bestatter kennt bereits alle Ihre Wünsche, weil Ihre Bestattungsverfügung vorliegt. Und er kann sie auch erfüllen, weil das Geld garantiert ausreicht.
Die einzig sichere Lösung, für Ihre Bestattung vorzusorgen ist eine rechtlich bindende Bestattungsverfügung mit einem Vorsorgevertrag. Nutzen Sie diese Möglichkeit und sichern Sie Ihre Wünsche zusätzlich finanziell ab. Bestattungsunternehmen wie NOVEMBER bieten auch dafür bequeme Lösungen.
Interessieren Sie sich für einen Vorsorgevertrag? Mithilfe des Formulars erhalten Sie in wenigen Minuten ein unverbindliches Angebot von NOVEMBER.